Versicherte der IV haben Anspruch auf unterschiedliche Hilfsmittel, die vom Bundesrat festgelegt wurden. Die Hilfsmittel sollen einerseits die ungehinderte Fortsetzung des Aufgabenbereichs und andererseits die selbständige Bewältigung des Alltags ermöglichen. In diesem Beitrag wird anhand des Beispiels zur Beantragung eines Rollstuhls beschrieben, wie der Ablauf vom Ausfüllen des Antragsformulars bis zur Kostengutsprache in etwa aussehen kann.
Vorabklärung: Kommt eine Kostenübernahme durch die IV infrage?
Anspruch auf Leistungen der IV haben Sie, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind im erwerbstätigen Alter
- Sie sind eingeschränkt in Ihrem Aufgabenbereich und/oder im Alltag aufgrund von gesundheitlichen Gründen (körperlicher, psychischer oder geistiger Natur)
- Der Gesundheitsschaden besteht voraussichtlich für längere Zeit (>12 Monate)
Um Leistungen der IV zu beanspruchen, ist die Anmeldung durch den Antragssteller bei der IV-Stelle seines Wohnsitzkantons Grundlage. Das Anmelde Formular kann bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen oder unter www.ahv-iv.ch bezogen werden. Im Falle, dass Sie nicht mehr im erwerbstätigen Alter sind, wenden Sie sich an die AHV.
Formulare und Informationen: Was wird benötigt, um den richtigen Rollstuhl für Sie zu finden?
Nachdem Sie im Voraus abgeklärt haben, ob ein Anspruch auf ein Hilfsmittel besteht, können Sie uns zur Antragsunterstützung zur Hilfe ziehen. Andernfalls dürfen Sie bei uns den Rollstuhl erwerben und selbst abklären, ob dieser von der IV übernommen wird.
Im ersten Fall benötigen wir folgende Formulare und Informationen, um den passenden Rollstuhl für Sie zusammenzustellen:
- Ärztliche Verordnung: Die Ärztliche Verordnung zur Abgabe eines Rollstuhls können Sie bei Ihrem Arzt ausfüllen lassen. Dieses Formular hilft unserem Reha-Techniker, den Behinderungsgrad zu ermitteln, um den Rollstuhl auf Ihre Bedürfnisse beziehungsweise Indikation abzustimmen. Diese Angaben werden wiederum benötigt, um das Antragsformular zur Abgabe eines Rollstuhls auszufüllen.
- Körpermasse: Wichtig zu wissen sind zudem die genauen Körpermasse beispielsweise zur Eruierung der richtigen Sitzbreite oder der Rückenlehnen Höhe. Die Passgenauigkeit des Rollstuhls ist für die Befindlichkeit des Rollstuhlfahrers sehr bedeutsam. Ein Reha-Techniker wird während eines Beratungstermins indessen offene Fragen geklärt werden können, die Körpermasse nehmen.
Mithilfe aller Informationen und der Tarif-Liste der IV wird anschliessend ein Angebot für Ihren zukünftigen Rollstuhl erstellt.
Hilfsmittel-Depot der IV: Was ist das?
Bevor die Offerte für den Rollstuhl zur Prüfung an die IV gesendet wird, wird abgeklärt, ob derselbe Rollstuhl so in einem Hilfsmittel-Depot der IV vorrätig ist. In der Schweiz gibt es an acht Standorten ein Hilfsmittel-Depot der IV, welche eine Vielzahl an Produkten von Pflegebetten über Rollatoren und Behandlungsgeräte bis hin zu Elektromobilen besitzen. Menschen, die ein Hilfsmittel benötigen, erhalten dieses leihweise aus einem Depot. Während dieser Zeit werden die Unterhaltsarbeiten, Wartungen oder Reparaturen in den Werkstätten der Depots übernommen. Bei Nichtgebrauch geht das Produkt zurück an das Depot, wo es von Fachleuten für die nächste Person aufbereitet wird.
Gibt es den gewünschten Rollstuhl nicht im Hilfsmittel-Depot, senden wir das Angebot an den Antragssteller zur Unterzeichnung. Dieser sollte das Formular unterschrieben an die IV Stelle senden. Anschliessend prüft die IV den Antrag, dies kann je nach Fall unterschiedlich lange dauern.
Was geschieht nach dem positiven Bescheid einer Kostengutsprache?
Wenn die IV den Antrag fertig geprüft hat, erhält der Antragssteller entweder eine Kostengutsprache oder eine Teilkostengutsprache. Bei einer Kostengutsprache wird der Rollstuhl umfassend von der IV bezahlt. Hingegen bei einer Teilkostengutsprache muss einen Anteil vom Antragssteller selbst übernommen werden.
Nach dem Bescheid der IV kann der Rollstuhl von uns beim Hersteller bestellt werden. Bis zur Lieferung des fertigen Rollstuhls können dann ebenfalls ein paar Wochen vergehen. Zum Beispiel werden für den Neubau eines Elektrorollstuhls ungefähr vier bis sechs Wochen benötigt.
Wichtig zu beachten ist, dass der Rollstuhl vollständig im Besitz der IV bleibt und nur leihweise von der IV abgegeben wird. Das bedeutet, wenn der Rollstuhl beispielsweise durch einen anderen ersetzt wird oder im Falle eines Todes nicht mehr benötigt wird, geht das Hilfsmittel zurück an die IV in das Hilfsmittel-Depot. Unterhaltsarbeiten, Wartungen oder Reparaturen können während der Zeit, in welcher der Rollstuhl genutzt wird, bei uns vorgenommen werden.
Weitere Fragen:
Haben Sie noch weitere Fragen, die Ihnen nicht durch diesen Beitrag beantwortet worden sind, dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +41 (0)52 630 31 60.