Versicherte der IV haben Anspruch auf unterschiedliche Hilfsmittel, die vom Bundesrat festgelegt wurden. Die Hilfsmittel sollen einerseits die ungehinderte Fortsetzung des Aufgabenbereichs und andererseits die selbständige Bewältigung des Alltags ermöglichen. In diesem Beitrag wird anhand des Beispiels zur Beantragung eines Rollstuhls beschrieben, wie der Ablauf vom Ausfüllen des Antragsformulars bis zur Kostengutsprache in etwa aussehen kann.